AGB für Restaurantpartner

Stand: 13. August 2026 | Plattformbetreiber: [VOLLSTÄNDIGER RECHTLICHER BETREIBER] handelnd unter POWERTISCH, Glockengasse 7, 40668 Meerbusch.

§ 1 Gegenstand und Plattformrolle

(1) POWERTISCH stellt eine Online-Vermittlungsplattform bereit, über die Restaurantangebote dargestellt, Bestellungen vermittelt, Sammel- und Lieferfenster organisiert, Reports erstellt und Zahlungen technisch über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden können.

(2) Der Restaurantpartner bleibt rechtlicher Verkäufer, Lebensmittelunternehmer, Produzent und – soweit im Angebot ausgewiesen – Lieferverantwortlicher. POWERTISCH wird nicht Partei des Speisenvertrags.

(3) Der Restaurantpartner handelt rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Eine Gesellschaft, Vertretung, Franchise-, Handelsvertreter-, Arbeits- oder Exklusivbeziehung wird nicht begründet.

§ 2 Zulassung, Identität und Nachweise

(1) Vor Freischaltung übermittelt der Restaurantpartner vollständige Unternehmensbezeichnung, Rechtsform, Anschrift, Telefon, E-Mail, Vertretungsberechtigte, Register- und Steuerdaten, Bankdaten, Identitätsnachweise sowie alle erforderlichen Gewerbe-, Hygiene- und Lebensmittelgenehmigungen.

(2) Der Restaurantpartner bestätigt, ausschließlich unionsrechtskonforme Waren und Dienstleistungen anzubieten, und aktualisiert Änderungen unverzüglich. POWERTISCH darf Angaben anhand zuverlässiger Quellen prüfen und Nachweise erneut anfordern.

(3) Die Identität und Kontaktdaten des Restaurantpartners werden Verbrauchern im erforderlichen Umfang auf der Plattform angezeigt.

§ 3 Menü-, Preis- und Lebensmittelinformationen

(1) Der Restaurantpartner ist allein für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Namen, Beschreibungen, Rezepturen, Zutaten, Allergenen, Zusatzstoffen, Mengen, Preisen, Steuern, Bildern, Verfügbarkeit, Ernährungs- und sonstigen Eigenschaften verantwortlich.

(2) Er stellt alle im Fernabsatz erforderlichen Lebensmittelinformationen vor Vertragsschluss bereit und meldet jede Änderung vor ihrer Geltung. Angaben dürfen nicht irreführend sein.

(3) Aussagen wie vegan, vegetarisch, halal, koscher, glutenfrei oder allergenfrei dürfen nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich zutreffen und erforderliche Kreuzkontakt-Risiken berücksichtigt sind.

§ 4 Angebot, Preise und Steuern

(1) Der Restaurantpartner legt Angebot, Bruttopreise, Umsatzsteuer, Mindestmengen, Bestellschluss, Liefergebiet und verfügbare Zeitfenster fest. Bestätigte Bestellungen sind zu den angezeigten Bedingungen zu erfüllen.

(2) Der Restaurantpartner ist für zutreffende Steuerangaben und ordnungsgemäße Rechnungen verantwortlich. Soweit POWERTISCH Rechnungsdaten technisch aufbereitet oder im Namen des Restaurants ausgibt, bleibt die steuerliche Verantwortung des Restaurants unberührt.

§ 5 Bestellannahme und Kapazität

(1) Der Restaurantpartner prüft Bestellungen unverzüglich und bestätigt nur Mengen und Zeitfenster, die zuverlässig erfüllt werden können.

(2) Ausverkauf, Kapazitätsengpässe, Betriebsstörungen oder Lieferhindernisse sind sofort im System zu aktualisieren und POWERTISCH mitzuteilen. Wiederholte unbegründete Ablehnungen oder Ausfälle können zu einer Einschränkung führen.

§ 6 Herstellung, Hygiene, Verpackung und Lieferung

(1) Der Restaurantpartner trägt die alleinige Verantwortung für sichere Herstellung, Hygiene, Kühl- und Wärmekette, Temperatur, Portionierung, Verpackung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Verkehrsfähigkeit.

(2) Soweit der Restaurantpartner oder sein Dienstleister liefert, ist er für Personal, Fahrzeug, Genehmigungen, Versicherung, rechtzeitige und sichere Übergabe sowie die Einhaltung des Lieferfensters verantwortlich.

(3) Bestell-, Produktions-, Temperatur-, Übergabe- und Reklamationsdaten sind im gesetzlich und zur Rückverfolgung erforderlichen Umfang zu dokumentieren.

§ 7 Beschwerden, Erstattungen und Rückrufe

(1) Der Restaurantpartner bearbeitet Beanstandungen wegen Speise, Allergen, Qualität, Menge, Verpackung, Verspätung oder Ausfall unverzüglich und stellt Nachweise bereit.

(2) Begründete Erstattungen, Chargebacks, Rückruf- und Untersuchungskosten können nach der Zahlungsvereinbarung dem Restaurantkonto belastet, verrechnet oder zurückgefordert werden, soweit die Ursache seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.

(3) Mögliche Gesundheitsgefahren, behördliche Beanstandungen, Rückrufe und sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse sind POWERTISCH unverzüglich zu melden. Der Restaurantpartner trifft alle erforderlichen Schutz- und Informationsmaßnahmen.

§ 8 Vergütung und Zahlungsabwicklung

(1) Provision, Zahlungs-, Service- und gegebenenfalls Liefergebühren, Abrechnungszeitraum und Auszahlungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Preis- und Provisionsblatt.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen zugelassenen Zahlungsdienstleister und ein dem Restaurant zugeordnetes Händler- oder Connected-Account. Der Restaurantpartner erfüllt alle KYC-, Steuer- und Bankanforderungen. POWERTISCH hält keine Kundengelder.

(3) Restaurant-Auszahlung ist grundsätzlich Speisenumsatz abzüglich vereinbarter Provision, Zahlungsgebühren, Erstattungen, Chargebacks und berechtigter Korrekturen. Abrechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist unter Angabe der Bestellnummer zu beanstanden.

§ 9 Ranking und Sichtbarkeit

(1) Die Reihenfolge und Sichtbarkeit von Restaurantangeboten können insbesondere von Firmenstandort, Liefergebiet, Entfernung, verfügbaren Tagen und Zeitfenstern, Speisenrelevanz, Vollständigkeit der Angaben, Kapazität, Annahme- und Lieferzuverlässigkeit, Beschwerden und Nutzerfiltern abhängen.

(2) Kein einzelner Faktor garantiert eine bestimmte Platzierung. Bezahlte Hervorhebungen werden – sofern später angeboten – deutlich gekennzeichnet und ihre Auswirkung auf das Ranking transparent beschrieben.

(3) Der Restaurantpartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Position, Reichweite oder Bestellmenge.

§ 10 Datenzugang

(1) Der Restaurantpartner erhält die zur Erfüllung seiner bestätigten Bestellungen erforderlichen Bestell-, Liefer- und Abrechnungsdaten. Er darf diese nur für Vertragserfüllung, gesetzliche Pflichten und zulässige eigene Zwecke verarbeiten.

(2) POWERTISCH erhält Plattform-, Interaktions-, Bestell-, Leistungs- und Reklamationsdaten zur Vermittlung, Abrechnung, Sicherheit, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung. Aggregierte oder anonymisierte Daten können statistisch genutzt werden.

(3) Ein Anspruch auf Herausgabe von Geschäftsgeheimnissen, Daten anderer Partner, vollständigen Nutzerprofilen oder internen Sicherheits- und Rankingdetails besteht nicht.

§ 11 Nutzung von Inhalten

(1) Der Restaurantpartner räumt POWERTISCH für Vertragslaufzeit ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, Namen, Marken, Logos, Bilder, Menüs und Produktinformationen für Plattformdarstellung, Bestellabwicklung und Vermarktung des Partnerangebots zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und in erforderlichem Umfang an technische Dienstleister weiterzugeben.

(2) Der Restaurantpartner gewährleistet, dass er über alle Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt. Nach Vertragsende darf POWERTISCH Inhalte nur noch für gesetzliche Nachweis- und Archivzwecke nutzen.

§ 12 Direkter Vertrieb und Kundendaten

(1) Der Restaurantpartner darf Waren und Dienstleistungen außerhalb von POWERTISCH grundsätzlich zu eigenen Bedingungen anbieten. Eine Umgehung bereits über POWERTISCH zustande gekommener Bestellungen oder Abrechnungen ist unzulässig.

(2) Übermittelte Kundendaten dürfen nicht ohne eigene Rechtsgrundlage für Werbung, Profilbildung oder Weitergabe verwendet werden.

§ 13 Versicherung

Der Restaurantpartner unterhält während der Vertragslaufzeit eine für Betriebsart und Umsatz angemessene Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung einschließlich Lebensmittel-, Liefer- und Rückrufrisiken. Auf Verlangen weist er Deckung und Beitragszahlung nach. Die Versicherungspflicht begrenzt seine Haftung nicht.

§ 14 Verantwortlichkeit und Freistellung

(1) Der Restaurantpartner stellt POWERTISCH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm zu vertretenden Speisenmängeln, Gesundheitsgefahren, unrichtigen Allergen-/Produktangaben, Hygiene-, Kennzeichnungs-, Steuer-, Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Lieferverstößen beruhen.

(2) Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, Rückruf-, Untersuchungs- und Informationskosten sowie erforderliche behördliche Maßnahmen, soweit rechtlich zulässig und vom Restaurantpartner zu vertreten. POWERTISCH informiert ihn unverzüglich und gibt Gelegenheit zur Mitwirkung.

(3) Eine Freistellung für eigenes Verschulden von POWERTISCH ist ausgeschlossen.

§ 15 Haftung von POWERTISCH

(1) POWERTISCH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, ausdrücklich übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet POWERTISCH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) POWERTISCH haftet nicht für ausschließlich vom Restaurantpartner verursachte Speisen-, Informations-, Hygiene-, Verpackungs- oder Lieferfehler oder für ausbleibende Nachfrage und eine bestimmte Reichweite.

§ 16 Prüfung, Einschränkung und Sperrung

(1) Angebote oder Zugänge können eingeschränkt oder vorübergehend gesperrt werden, insbesondere bei fehlenden Nachweisen, Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken, unrichtigen Angaben, wiederholten Ausfällen, Beschwerden, Rechtsverletzungen, Zahlungsverzug oder behördlicher Anordnung.

(2) POWERTISCH übermittelt grundsätzlich vor oder gleichzeitig mit der Maßnahme eine konkrete Begründung auf dauerhaftem Datenträger und ermöglicht Stellungnahme. Bei dringender Gefahr, gesetzlichem Verbot oder entgegenstehenden Schutzinteressen kann die Information nachgeholt oder gesetzlich beschränkt werden.

§ 17 Beendigung

(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Partnervertrag. Bei vollständiger Beendigung durch POWERTISCH wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher eine Begründung auf dauerhaftem Datenträger übermittelt.

(2) Die Frist gilt nicht, wenn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht, ein zwingender Grund oder wiederholte Vertragsverstöße eine sofortige Beendigung rechtfertigen. Eine Begründung wird im rechtlich zulässigen Umfang unverzüglich bereitgestellt.

(3) Bestätigte Bestellungen sind noch ordnungsgemäß zu erfüllen, soweit nicht Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.

§ 18 Änderungen der Partnerbedingungen

(1) Vorgeschlagene Änderungen werden auf dauerhaftem Datenträger mit einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen mitgeteilt. Ist eine technische oder geschäftliche Anpassung erforderlich, wird eine längere angemessene Frist eingeräumt.

(2) Der Restaurantpartner kann vor Ablauf der Änderungsfrist kündigen. Gesetzlich oder behördlich zwingende Änderungen und Maßnahmen zur Abwehr unvorhergesehener unmittelbarer Gefahren können ohne Einhaltung der Frist erfolgen.

§ 19 Beschwerden und Mediation

(1) Beschwerden zu Plattformbetrieb, technischen Problemen, Ranking, Sperrung oder Abrechnung können kostenfrei an wl@powertisch.de gerichtet werden. POWERTISCH prüft sie zügig, gleichbehandelnd und in einer der Bedeutung angemessenen Weise und teilt das Ergebnis verständlich mit.

(2) Soweit gesetzlich erforderlich, veröffentlicht POWERTISCH jährlich aggregierte Informationen über Zahl, Arten, Bearbeitungsdauer und Ergebnis der Beschwerden und benennt in den Bedingungen geeignete Mediatoren. Gesetzliche Ausnahmen für kleine Unternehmen bleiben unberührt.

§ 20 Datenschutz, Vertraulichkeit und Schlussbestimmungen

(1) Beide Parteien beachten Datenschutzrecht und behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Preis-, Bestell- und Abrechnungsinformationen vertraulich. Datenschutzrollen und gegebenenfalls Auftragsverarbeitung werden gesondert festgelegt.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Kaufleuten ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz von POWERTISCH.

(3) Individualvereinbarungen gehen vor. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt das Gesetz.