AGB für Unternehmen
Stand: 13. August 2026 | Anbieter: [VOLLSTÄNDIGER RECHTLICHER BETREIBER] handelnd unter POWERTISCH, Glockengasse 7, 40668 Meerbusch.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von POWERTISCH betriebenen Plattform durch Unternehmen. Unternehmen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(2) Abweichende Bedingungen des Unternehmens gelten nur, wenn POWERTISCH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Plattformleistung und Rollen
(1) POWERTISCH stellt eine technische und organisatorische Plattform für Mitarbeiterverpflegung bereit. Zum Leistungsumfang können Firmenkonto, Mitarbeiterzugänge, Darstellung von Restaurantangeboten, Vorbestellung, Bündelung, Bestell- und Lieferfenster, Reports, Support und technische Zahlungsabwicklung gehören.
(2) POWERTISCH ist weder Hersteller noch Verkäufer oder Lebensmittelunternehmer der angebotenen Speisen. Das im Checkout ausgewiesene Restaurant bleibt Verkäufer, Hersteller und für die Lebensmittelleistung verantwortlich.
(3) POWERTISCH bereitet Speisen nicht zu, verpackt sie nicht und liefert sie im Startmodell nicht aus. Die Lieferung erfolgt durch den Restaurantpartner oder einen von ihm beauftragten Dienstleister.
§ 3 Kosten des Firmenkontos
(1) Registrierung und Basisnutzung des Firmenkontos sind derzeit kostenlos. Kosten für Speisen, Lieferung und sonstige im Checkout ausgewiesene Leistungen bleiben davon unberührt.
(2) Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen eines gesonderten Angebots und der ausdrücklichen Annahme durch das Unternehmen. Aus der bisherigen Kostenfreiheit folgt kein Anspruch auf dauerhaft unveränderten Funktionsumfang; bereits vereinbarte Kernleistungen werden nicht rückwirkend bepreist.
§ 4 Registrierung und Zugänge
(1) Das Unternehmen macht vollständige und zutreffende Angaben, benennt eine berechtigte Kontaktperson und aktualisiert Änderungen unverzüglich.
(2) Das Unternehmen entscheidet, welche Mitarbeitenden Zugriff erhalten, verwaltet Berechtigungen und sorgt für die Geheimhaltung der Zugangsdaten. Nicht mehr benötigte Zugänge sind unverzüglich zu deaktivieren.
(3) Bestellungen über ordnungsgemäß autorisierte Zugänge werden dem nach dem Firmenprofil vorgesehenen Besteller zugerechnet. Das Unternehmen informiert POWERTISCH unverzüglich über erkannten Missbrauch.
§ 5 Vertrag über die Speise
(1) Die Darstellung eines Gerichts ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und kein verbindliches Angebot von POWERTISCH.
(2) Aus dem Firmenprofil und dem Checkout ergibt sich, ob der jeweilige Mitarbeitende oder das Unternehmen Käufer ist. Vertragspartner für die Speise ist stets der im Checkout ausgewiesene Restaurantpartner.
(3) Der Speisenvertrag kommt erst zustande, wenn der Restaurantpartner oder POWERTISCH in dessen Namen die Bestellung ausdrücklich bestätigt. Die Bestätigung wird per E-Mail oder dauerhaft im Nutzerkonto bereitgestellt.
(4) Das Restaurant darf Bestellungen insbesondere bei Ausverkauf, Kapazitätsengpässen, unzutreffender Lieferadresse oder fehlender Lieferbarkeit ablehnen.
§ 6 Verantwortung des Restaurantpartners
(1) Der Restaurantpartner ist allein verantwortlich für Rezeptur, Herstellung, Hygiene, Temperatur, Zutaten, Allergene, Zusatzstoffe, sonstige Lebensmittelinformationen, Menge, Qualität, Verpackung, Kennzeichnung, Verkehrsfähigkeit, rechtzeitige Bereitstellung und Lieferung.
(2) Angaben auf der Plattform beruhen auf Informationen des Restaurants. Bei Allergien oder Unverträglichkeiten ist die Eignung der konkreten Speise unmittelbar mit dem Restaurant zu klären. POWERTISCH garantiert keine Freiheit von Allergenen, Spuren oder Kreuzkontakten.
(3) Ansprüche wegen Speisenmängeln oder restaurantseitiger Lieferung sind grundsätzlich gegen den Restaurantpartner zu richten. POWERTISCH nimmt Meldungen entgegen und unterstützt die Weiterleitung. Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzung von POWERTISCH bleiben unberührt.
§ 7 Lieferung und Übergabe
(1) Lieferverantwortlicher, Lieferort und Lieferfenster werden vor Bestellung angezeigt. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, liefert der Restaurantpartner oder sein Erfüllungsgehilfe.
(2) Das Unternehmen sorgt für richtige Adress-, Zufahrts- und Übergabeinformationen sowie eine erreichbare empfangsberechtigte Person. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder fehlender Erreichbarkeit trägt das Unternehmen, soweit es diese zu vertreten hat.
§ 8 Preise, Zahlung und Zahlungsdienstleister
(1) Maßgeblich sind die vor Bestellung angezeigten Preise, Steuern, Liefer-, Service- und sonstigen Kosten sowie der Gesamtpreis.
(2) Der ausgewiesene Käufer zahlt den vollständigen Preis über den angebotenen zugelassenen Zahlungsdienstleister. Restaurantpartner bleibt Verkäufer und Zahlungsempfänger. POWERTISCH hält keine Kundengelder und speichert keine vollständigen Karten- oder Online-Banking-Zugangsdaten.
(3) Rücklastschriften, Chargebacks und Erstattungen werden nach den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters und der zugrunde liegenden Bestellung bearbeitet. Nachweisbare Kosten können dem Verantwortlichen zugerechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Arbeitgeberzuschuss und Report
(1) Ein Arbeitgeberzuschuss wird im Startmodell nicht vom Checkout-Preis abgezogen und nicht von POWERTISCH eingezogen oder ausgezahlt.
(2) Das Unternehmen erhält nach vereinbartem Rhythmus einen Report mit Bestellungen und zuschussrelevanten Beträgen. Der Report ist eine Auswertung für die interne Prüfung und Gehaltsabrechnung, keine Rechnung, kein Zahlungsbeleg und keine Zahlungsanweisung.
(3) Das Unternehmen entscheidet eigenverantwortlich über arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und Auszahlung. POWERTISCH erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung und garantiert keine bestimmte steuerliche Begünstigung.
§ 10 Stornierung, Mängel und Erstattung
(1) Stornierungen sind nur bis zur im Checkout genannten Frist und nach den Bedingungen des Restaurants möglich. Für schnell verderbliche oder für einen spezifischen Termin bestellte Speisen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
(2) Falschlieferungen, fehlende Positionen, Schäden oder Qualitätsmängel sind möglichst unverzüglich über den in der Bestätigung genannten Weg zu melden. Bei gesundheitlich relevanten Beanstandungen ist die Speise nicht weiter zu verzehren; Restaurant und POWERTISCH sind unverzüglich zu informieren.
§ 11 Pflichten des Unternehmens
- Nur berechtigten Personen Zugang geben und Bestell- sowie Abrechnungsdaten vertraulich behandeln.
- Mitarbeitende über Bestellfristen, Allergenhinweise, Vertragspartner und Übergaberegeln informieren.
- Keine rechtswidrigen, diskriminierenden, irreführenden oder sicherheitsgefährdenden Inhalte einstellen.
- Plattform nicht unbefugt automatisiert auslesen, überlasten, umgehen oder für fremde Zwecke missbrauchen.
- Nur solche Beschäftigtendaten übermitteln, für die eine Rechtsgrundlage und erforderliche Information bestehen.
§ 12 Verfügbarkeit und Änderungen
(1) POWERTISCH schuldet keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit, bemüht sich aber um eine angemessene Betriebsbereitschaft. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Internet-, Hosting-, Zahlungsdienstleister- und Restaurantausfälle können die Nutzung beeinträchtigen.
(2) Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, wenn die vereinbarte Kernleistung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
(3) Bei Ereignissen außerhalb zumutbarer Kontrolle, insbesondere Naturereignissen, Behördenmaßnahmen, Streik, Krieg, Ausfall kritischer Infrastruktur oder flächendeckenden Telekommunikationsstörungen, ruhen betroffene Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Störung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
(1) POWERTISCH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, ausdrücklich übernommener Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet POWERTISCH nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet POWERTISCH nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit diese nicht typischerweise vorhersehbar waren.
(4) POWERTISCH haftet nicht für ausschließlich vom Restaurantpartner verursachte Speisen-, Allergen-, Hygiene-, Kennzeichnungs-, Verpackungs- oder Liefermängel. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von POWERTISCH.
§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den gesondert vereinbarten Datenschutzrollen. Soweit erforderlich schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
(2) Nicht öffentliche Geschäfts-, Bestell-, Preis- und Abrechnungsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Laufzeit, Sperrung und Kündigung
(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem individuellen Firmenprofil oder Rahmenvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) POWERTISCH darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen, unrichtige Stammdaten oder offene fällige Zahlungen bestehen. Soweit möglich wird das Unternehmen vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist das Unternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz von POWERTISCH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt das Gesetz; eine geltungserhaltende Reduktion zu Lasten des Vertragspartners ist nicht beabsichtigt.